Der Rechtscharakter der Kurtaxe
Abstract
In Heilbädern und Kurorten werden Kurtaxen erhoben, entweder als Gegenleistung dafür, dass der Kurgast an den Quellen Wasser trinkt, den Kurkonzerten zuhört, die Parkanlagen, Lesezimmer, Kursäle und anderes besucht und sich den freien Zutritt zu diesen Kureinrichtungen sichern will, oder es werden Kurtaxen von allen Kurgästen eingezogen, die am Kurort verweilen, und zwar für die blosse Bereitstellung der Kureinrichtungen und Kurveranstaltungen, ohne Rücksicht auf die wirkliche Benützung.
Citation
Von and Charvát, I.J. (1967), "Der Rechtscharakter der Kurtaxe", The Tourist Review, Vol. 22 No. 2, pp. 53-55. https://doi.org/10.1108/eb057574
Publisher
:MCB UP Ltd
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